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Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Virneburg und Herrn/Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ aus _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ zugleich für seine Begleitpersonen, wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Die Ortsgemeinde Virneburg gestattet dem oben genannten Gestattungsnehmer die Benutzung der Schutzhütte „Bornsdell/Am Brauberg" zum Zwecke der Durchführung eines Festes. 2. Diese Gestattung wird auf Zeit vom _ _ _ _ _ _ _, _ _ _ _ _ _ _ _Uhr, bis_ _ _ _ _, _ _ _ _ _ _ _ _ Uhr, festgelegt. 3. |
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(1) |
Die Gestattung wird auf den engen Bereich um die Hütte, Toilette und Brunnen beschränkt. Umliegende Waldbestände und Wiesen dürfen nicht mitbenutzt werden. |
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| (2) |
Ebenso ist das Befahren der Zufahrtswege nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist ein Fahrzeug zum An- und Abtransport der benötigten Materialien und Gerätschaften. | ||
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(3) |
Alle übrigen Fahrzeuge sind ordnungsgemäß auf dem Parkplatz hinter der Nitzbrücke, Wendehammer „Am Brauberg" abzustellen. | ||
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| (1) | Ein Feuer darf nur auf der hierzu vorgesehene Stelle unterhalten werden. | ||
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Der Gestattungsnehmer verpflichtet sich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zur Verhüttung eines Wald- oder Wiesenbrandes zu treffen. | ||
| (3) | Ein Feuer in der Hütte selbst ist verboten. | ||
| (4) | Ebenso verpflichtet sich der Gestattungsnehmer, die Hütte wie auch ihre Umgebung in sauberem Zustand zu verlassen. | ||
| (5) | Unratmengen sind von ihm selbst zu entsorgen. | ||
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| (1) |
Schäden, welche durch die Benutzung der Schutzhütten an ihr selbst, den Anlagen oder Wegen und Beständen entstehen, werden vom Gestattungsnehmer der Ortsgemeinde Virneburg voll ersetzt und sind in jedem Falle vor Verlassen der Hütte anzumelden. | ||
| (2) |
Eine Haftung der Ortsgemeinde Virneburg ist für alle Sach- und Personenschäden, die dem Gestattungsnehmer oder seinen Begleitpersonen durch die Hüttenbenutzung entstehen, ausgeschlossen. | ||
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| (1) |
Für Ansprüche, die Dritten durch die Hüttenbenutzung entstehen, haftet der Ortsgemeinde Virneburg gegenüber ebenfalls der Gestattungsnehmer | ||
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| (1) | Vor der Benutzung der Hüten ist ein Unkostenbeitrag von 5,00 EUR/Tag zu zahlen. | ||
| (2) | Hinzu kommt für nicht ortsansässige Personen über 10 Jahre ein Betrag von 0,50 EUR/Tag. | ||
| (3) |
Kosten: |
Grundbetrag: _ _ _ _ _ _ Personen x _ _ _ _ _ _ _ _ Tage x 0,50 EUR |
5,00 EUR ....,00 EUR ....,00 EUR |
| (4) |
Die Durchschrift dieser Vereinbarung gilt gleichzeitig als Quittung. Sie ist auf Verlangen dem Beauftragten der Ortsgemeinde oder dem zuständigen Forstbeamten vorzuzeigen. | ||
| Virneburg, den _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Für die Ortsgemeinde Virneburg: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ |
Gestattungsnehmer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ |
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