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Benutzungsordnung Gemeindehaus
Virneburg Das Gemeindehaus mit allen Nebenräumen und Parkplätzen kann an Organisationen, Verbände, Vereine, Parteien, Firmen und Privatpersonen für Tagungen, Sitzungen, Besprechungen, gesellige Veranstaltungen, Feiern und Ausstellungen zur Nutzung vermietet werden. Das gilt für sportliche Veranstaltungen soweit das Gemeindehaus hierzu nutzbar ist (Tischtennis, Luftgewehrschießen, Volkstanz, Gymnastik, u.a.) Fuß-, Hand-, Volley-, Basket-, Feder-, Völkerball u.a. sind nicht gestattet. Ausstellungen sowie Veranstaltungen mit Tieren sind untersagt. Über die Nutzung durch ortsfremde Personen und Organisationen entscheidet der Ortsgemeinderat. § 2 (1) Die Räume werden mit Mobiliar vermietet Es obliegt dem Nutzer, Tische und Sitzgelegenheiten nach seinen Wünschen zu beschaffen und aufzustellen und nach der Veranstaltung zu beseitigen. (2) Alle vom Nutzer eingebrachten Gegenstände ( Einrichtungs- Geschirr, Raumschmuck usw.), insbesondere solche, die eine zügige Reinigung der Räume erschweren, sind unverzüglich nach der Veranstaltung zu entfernen. (3) Mit jedem Nutzer wird eine entsprechende Vereinbarung über die Überlassung und Nutzung der verschiedenen Räume des Gemeindehauses der Ortsgemeinde Virneburg abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Benutzungsordnung. § 3 (1) Die Nutzungsdauer erstreckt sich grundsätzlich auf die Dauer der Veranstaltung Die Ortsgemeindeverwaltung kann hiervon Ausnahmen zulassen. (2) Das Entgelt für die Benutzung nachfolgender Räume wird wie folgt festsgesetzt: a) Für die gesamte Halle ( einschl. Thekenraum, Küche, Lager, Nebenräumen, Toiletten und Parkplatz vor dem Gemeindehaus): |
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| 1. Tag | 260,00 EUR | |
| 2. Tag | 105,00 EUR | |
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3. Tag |
55,00 EUR | |
| 4. jeder weitere Tag | 55,00 EUR | |
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Für Ortsfremde entscheidet der Ortsgemeinderat über eine evtl. höhere Miete. b) Bei Veranstaltungen, bei denen kein Entgelt erhoben wird
und Familienfeiern, wie z.B.: c) Jedem Verein aus der Ortsgemeinde Virneburg steht das Gemeindehaus einmal jährlich für eine Veranstaltungsfeier zur Verfügung, an der nur die Vereinsmitglieder mit ihren Familien teilnehmen dürfen und deren Veranstaltung nicht auf eine Gewinnerzielung gerichtet ist. d) Bei kulturellen Veranstaltungen, bei denen kein Entgelt erhoben
wird, bzw. Deren Einnahmen wohltätigen Zwecken zugeführt werden, ist
die Benutzung kostenfrei. e) Zu dem Entgelt nach Ziffer a), b), und c) sind die entstandenen Nebenkosten ( Wasser, Strom, Heizöl und sonstiges) in voller Höhe vom Mieter zu tragen. § 4 Der Mieter verpflichtet sich, soweit erforderlich, währen der Veranstaltung für ausreichenden Brandschutz zu sorgen und gegebenenfalls hiermit die Freiwillige Feuerwehr Virneburg zu beauftragen. § 5 Die Zahlung des Nutzungsentgeltes muss vor der Veranstaltung nachgewiesen werden. Die Nebenkosten sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Vor der Nutzung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ( siehe Ziffer 4 der Vereinbarung) durch Quittung nachzuweisen. |
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