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- Jedes aktive Mitglied des: Angelsportvereins 1981 Virneburg
e. V. hat das Recht, die Vereins-Einrichtung zu benutzen.
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Jedes aktive Mitglied erhält einen Schlüssel zur Vereinsanlage.
Der Verlust ist unverzüglich dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu melden. Bei Verlust haftet
das Mitglied für den entstandenen Schaden.
- Die wöchentliche Fangmenge wird begrenzt auf 3 Fische :
1.) 1 Forelle, 1 Karpfen, 1 Schleie
2.) 2 Forellen, 1 Schleie
3.) 2 Forellen, 1 Karpfen
4.) 3 Forellen
Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fanggrößen.
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Der Fang ist erlaubt mit einer Angel mit allen gesetzlich
zugelassenen Ködern. Verboten ist die Verwendung von Spinner, Blinker und lebenden Köder. Das
Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Fische dürfen nicht gegen Entgelt veräußert werden.
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Gästen ist der Fischfang grundsätzlich nur im Beisein eines
aktiven Vereinsmitgliedes erlaubt. Die Grundgebühr beträgt € 3,-- / Tag
Hinzu kommen je gefangene(n)
Forelle: € 2,-
Karpfen: € 6,-
Schleie: € 2,-
Ansonsten gelten die Bestimmungen unter den Punkten 3. und 4.
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Alle Fänge sind in einer Fangliste einzutragen.
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Bei Verstoß gegen die Bestimmungen ist eine Geldbuße von €
15,- in die Vereinskasse zu zahlen.
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Bei Streitigkeiten entscheidet der Vorstand mit Mehrheit.
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